Beratung

Als Berater in Bau- und Planungsfragen unterstützen, prüfen und optimieren wir die Umsetzung von Rechtsgrundlagen und Gestaltungsinstrumenten bei Baugesuchen, Bauprojekten und Vorprojekten sowie planerischen Fragestellungen. Wir übernehmen im Mandat sämtliche Bauamtsaufgaben.

Das spezifische Wissen in der Architektur, Raumentwicklung, dem Bau- und Planungsrecht in Verbindung mit umfassenden Grundlagendaten ermöglichen es uns, dem Bauherrn wie auch den Behörden Entscheidungsgrundlagen für ein genehmigungsfähiges Gesuch zu liefern.

Als Bauberater betreuen wir Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen. Wir nehmen im Mandat sämtliche Bauamtsleistungen wahr.

Beratertätigkeit

  • Seit 1991 betreuen und unterstützen wir verschiedene Gemeinden als Ortsplaner, Gestaltungs- und Bauberater.

  • Die Bauberatung wird von der Gemeinde beigezogen zur Prüfung und Beurteilung von Baugesuchen aller Art sowie zur architektonischen und planungsrechtlichen Beratung.

  • Wir prüfen und beurteilen im Auftrag von Gemeinden Baugesuche, Studienaufträge, Vorprojekte, Konzepte, Wettbewerbsunterlagen und anderes mehr.

  • Wir beurteilen zu Handen der Baubehörde Nutzungsänderungen von Stallbauten, Maiensässumbauten, Fassadenrenovationen, An- und Nebenbauten, Hotelprojekte, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Grossprojekte mit Nutzungsänderung, Bauten und Anlagen in der Landschaft wie Deponiestandorte, Bikewege, etc.

  • Eine gute Bauberatung ist Grundlage für eine positive Entwicklung im architektonischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Die Bauberatung ist somit im Interesse der Einwohner, der Bauherrschaft und der Baubehörde.

Leistungs­beschreibung

  • Wir beurteilen gestützt auf gesetzliche Grundlagen (KRG, KRVO, RBG, BauV, Zürcher BPR, BauG, etc.), Inventare (ISOS, Siedlungsinventar) und die Praxis der Gemeinde Planungs- und Bauvorhaben nach Inhalt, Vollständigkeit, Verfahren und Gestaltung.

  • Beurteilt werden die Rechtsgrundlagen, der Standort in der Umgebung, die Situation im Verkehrsnetz sowie die Architektur im Kontext.

  • Gemeinsam mit dem Auftraggeber besprechen wir nötigenfalls baurechtliche Möglichkeiten und Chancen, schlagen Alternativen vor und formulieren die Zielsetzung.

Aufwendungen

  • Die Gemeinden erheben für ihren Aufwand im Baubewilligungsverfahren und in weiteren baupolizeilichen Verfahren Gebühren. Auslagen für Leistungen Dritter wie Fachgutachten sowie Beratungen sind der Gemeinde zusätzlich zu vergüten.

  • Die sich aus der Beratung ergebenden Kosten sind den Gesuchstellern zu überbinden.