Gemeinde Bonaduz - Genehmigung Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners

12. Juli 2021

Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 4. Mai 2021 die vom Gemeindevorstand Bonaduz am 11. Januar 2021 beschlossene Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners genehmigt.

Mit Genehmigung der Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners ist die dritte und zugleich letzte Wohnbaulandfläche (Etappe III) im Arealplangebiet Ginellas im Umfang von rund 2.6 ha zur Überbauung freigegeben worden. Der Arealplan samt Freigabe der Etappe I in den Gebieten Ruver und Ginellas wurde am 19. Juli 2010 erstmalig durch den Gemeindevorstand Bonaduz beschlossen und am 18. Januar 2011 von der Regierung genehmigt. Die Freigabe der Etappe II in den Gebieten Ruver und Caschners erfolgte im Jahr 2013 mittels Änderung der Arealplanvorschriften.
Gegenstand der Teilrevision 2021 bilden Anpassungen bzw. Ergänzungen in den Arealplanvorschriften, welche insbesondere die Verfügbarkeit des Baulandes sicherstellen sowie eine übergangsrechtliche Regelung zur Mindestausschöpfung der Ausnützungsziffer (AZ) einführen.

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