Klosters: Teilrevision der Ortsplanung Phase II von der Urnengemeinde beschlossen

Die Teilrevision der Ortsplanung Phase II wurde am Sonntag, 28. November 2021 von der Urnengemeinde mit 1'114 zu 638 angenommen. Damit wurde ein weiterer Meilenstein erreicht.

Mit der Überarbeitung der Ortsplanung der Gemeinde Klosters wurde im Jahr 2010 – damals noch als Totalrevision der Ortsplanung - gestartet. Nach der dreijährigen Vorprüfung beim Kanton, hat die Gemeinde im Jahr 2015 entschieden, die Ortsplanungsrevision in drei Phasen aufzuteilen, damit die Aktualisierung vereinfacht und dadurch zeitschneller durchgeführt werden kann. Die Phase I beinhaltete eine projektbezogene Planung im Gebiet «Ober Ganda» für die Erstellung eines Ferienresorts (abgeschlossen und genehmigt). Die Phase II beinhaltet die aus der Sicht der Gemeinde «unbestrittenen» Inhalte, welche gemäss den übergeordneten Gesetzesgrundlagen ohnehin revidiert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung des Baugesetzes an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die Aktualisierung der Gefahrenzonen, die Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzinventars, die Umsetzung der Inventarliste der Denkmalpflege oder die Ausscheidung von Gewässerraumzonen. Die Vorlage wird nun zur Beschwerdeauflage aufgelegt und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Mit dem Abschluss der zweiten Phase kann nun auch mit der Phase III begonnen werden. Diese beinhaltet die aus politischer Sicht umstrittene Baulandmobilisierung, wobei die Reserveflächen von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen in grossem Ausmass rückgezont werden muss. Zudem sollen auch die Baugesetze von Klosters und Saas zusammengeführt werden.

Zeitungsartikel: Klosterser Zeitung, 12.11.2021

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