Biotopinventar Glarus Nord

Mit der Erarbeitung eines kommunalen Verzeichnisses Natur und Landschaft kommt die Gemeinde Glarus Nord im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung einem gesetzlichen Auftrag der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung nach. Fachkundige Mitarbeitende der STW AG für Raumplanung erarbeiteten für das gesamte Gemeindegebiet ein entsprechendes Verzeichnis lokal bedeutender Natur- und Landschaftsobjekte.

Die Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Natur- und Landschaftsverzeichnisses ergibt sich aus Art. 12 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung. Diese Bestimmung beauftragt die Gemeinden in Ergänzung zu den vorhandenen nationalen und regionalen Schutzobjekten gemäss Landschaftsschutzinventaren (NLI), auch schützenswerte Natur- und Landschaftsobjekte von lokaler Bedeutung zu erfassen.
Das vor diesem gesetzlichen Hintergrund für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitete Verzeichnis umfasst zum einen wertvolle Einzelobjekte wie Einzelbäume, Hecken oder Trockenmauern und zum anderen schützenswerte Lebensräume und Biotopflächen wie Flachmoore oder Magerwiesen- und weiden. Alle Objekte wurden beschrieben und kartografisch darstellt. Deren Daten werden mit Hilfe einer Datenbank digital verwaltet.

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