Arosa, Genehmigung Totalrevision der Ortsplanung

3. August 2023

Nach einer mehrjährigen Planungsphase wurde die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung Arosa mit Beschluss vom 4. Juli 2023 durch die Regierung genehmigt.

Anstelle der 9 Baugesetze von Arosa, Calfreisen, Castiel, Langwies, Lüen, Molinis, Pagig, Peist und St. Peter muss künftig nur noch ein Baugesetz angewendet werden. Dies führt zu einer grossen Vereinfachung für die Erarbeitung von Bauprojekten und im Baubewilligungsverfahren gegenüber der bisherigen Situation. Denn seit dem Beschluss vom 28. November 2021 mussten das neue Baugesetz sowie das bis anhin geltende Baugesetz der jeweiligen Ortschaft weiterhin angewendet werden. Es war absehbar, dass die Regierung der Gemeinde Arosa Bestimmungen bezüglich der Mindestausnützung bei Bauvorhaben von min. 80% auferlegen wird. Ansonsten wurde das Baugesetz ohne grössere Anpassungen genehmigt und befindet sich bereits in Rechtskraft. Das Baugesetz von Arosa wurde zudem vollständig an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst.

Neben dem Baugesetz wurden auch sämtliche übrigen Bestandteile der Ortsplanung von Arosa aktualisiert. Dazu gehören der Zonenplan, in welchem grössere Rückzonungen vorgenommen werden mussten sowie die Generellen Erschliessungspläne (Verkehr, Ver- und Entsorgung) und der Generelle Gestaltungsplan.

Die Gemeinde wird angewiesen, weitere Rückzonungen in weiteren anstehenden Planungsschritten zu überprüfen. Zudem wurde die geplante Einzonung für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen im Gebiet «Rütland / Haspelgrube» an die Gemeinde zurückgewiesen. Diesbezüglich gilt es, weitere flankierende Massnahmen zu treffen.

Der Regierungsbeschluss zur Totalrevision der Ortsplanung in Arosa stellt wohl den ersten Beschluss zu einer gesamthaft revidierten Ortsplanung in dieser Grössenordnung seit Rechtskraft des angepassten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG1) und dem neuen Kantonalen Richtplan Graubünden dar. Der Entscheid dürfte demnach auch für andere Gemeinden im Kanton Graubünden richtungsweisend sein.

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