Baugesetz der Gemeinde Samedan genehmigt
Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 12. September 2023 das durch die STW AG für Raumplanung und Dr. iur. Duri Pally erarbeitete Baugesetz genehmigt. Nebst dem Baugesetz wurden auch die Legenden der Zonenpläne revidiert.
Hauptbestandteil der Revision des Baugesetzes war die Anpassung an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die Berechnung der Ausnützungsziffer erfolgt neu nach kantonalem Recht. Es wurden zudem weitere erforderliche Anpassungen an das übergeordnete Recht vorgenommen.
Im Zuge der Umsetzung der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) wurde auch die Mehrwertabgabe neu eingeführt. Damit wird bei Planungen, welche für Grundeigentümer einen Mehrwert bieten, ein Teil dieses Mehrwerts zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft und steht der Gemeinde zweckgebunden für die räumliche Entwicklung zur Verfügung.