Castel San Pietro,Genehmigung Nutzungsplanung Teilgebiet Gewerbezone Sotto Gorla Parzelle Nr. 1336

An 5. September 2022 hat der Gemeindevorstand von Castel San Pietro die Revision der Nutzungsplanung Sotto Gorla Parzelle Nr. 1336 beschlossen.
Der Regierungsrat des Kantons Tessin hat diese Nutzungsplanänderung am 12. Juli 2023 genehmigt.

Die STW AG für Raumplanung, mit der Tochter SI PLAN SAGL Pura TI, wurde von der Gemeinde Castel San Pietro mit der Nutzungsplanänderung Gewerbezone Sotto Gorla beauftragt, welche im vereinfachten Verfahren nach Art. 34 LSD abgewickelt werden konnte. Die Nutzungsplanänderung betreffend Grundstück Nr. 1336 sieht eine Zuweisung zur Gewerbezone und eine Anpassung von Art. 56 BauG vor. Dabei sollen die Umweltbelastung und die maximal zulässige Ausnützung an die angrenzende Wohnzone 3 angeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der beschränkten Betroffenheit und in Abstimmung mit Art. 5 Abs. 1 lit. 2 LST wurden die Information und die Mitwirkung auf die direkt Interessierten und die betroffenen Anstösser und Eigentümer eingeschränkt. Im Rahmen dieser Mitwirkung wurden keine Hinweise, Anträge oder Abänderungsvorschläge eingebracht, die eine Abänderung der Nutzungsplanvorlage bedingt hätten.
Mit Gemeindevorstandsentschied Nr. 1091 vom 5. September 2022 wurde die Nutzungsplanänderung für die Mitwirkungsauflage verabschiedet, welche vom 31. Januar 2023 bis zum 1. März 2023 dauerte. Die Rekursfrist lief 15 Tage nach Abschluss der Aktenauflage ab. Es wurde kein Rekurs eingereicht.
Am 20. März 2023 wurden die Akten der Regierung des Kantons Tessin in analoger und digitaler Form zur Genehmigung unterbreitet.
Am 12. Juli 2023 hat der Regierungsrat die Nutzungsplanänderung genehmigt.

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