Furna, Genehmigung Teilrevision der Ortsplanung «Hübelegg»

28. Februar 2025

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Furna beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2024 die Teilrevision der Ortsplanung «Hübelegg», welche mit Beschluss vom 10. Februar 2025 durch die Regierung genehmigt wurde.

Das Revierforstamt der Gemeinde Furna betreibt am Standort «Hübelegg» eine Materialablagerung in einer ehemaligen Kiesgrube für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial.

Ursprünglich wurde in den 1990er Jahren am Standort «Hübelegg» eine Kiesgrube für den Bau diverser Waldwege bewilligt. Der Kiesabbau wurde im Jahr 2008 beendet und in der Folge wurde ein Teil der Kiesgrube als Deponie für Aushubmaterial genutzt.

Im Jahr 2013 wurde ein Ablagerungsvolumen von 4’100m³ bewilligt. Dieses bewilligte Volumen ist inzwischen ausgeschöpft und wurde im Jahr 2022 bereits bis auf rund 5’000 m³ aufgefüllt.

Da Bedarf für zusätzliches Deponievolumen besteht und der Standort «Hübelegg» aus Sicht der Gemeinde Potenzial für zusätzliches Ablagerungsvolumen aufweist, soll die bestehende Materialablagerungszone erweitert werden. Dabei wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von rund 9’500 m³ angestrebt, sodass sich schlussendlich ein gesamthaftes Volumen von 14’500 m³ ergibt, welches Ablagerungskapazitäten bis ins Jahr 2042 schaffen soll.

Die STW AG für Raumplanung durfte die Gemeinde Furna in diesem Planungsprozess beraten und begleiten.

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