Glarus Nord, Genehmigung Nutzungsplanung II
Mit Verfügung vom 20. August 2024 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt die NUP II der Gemeinde Glarus Nord. Die gegen die NUP II eingereichten Beschwerden wurden mehrheitlich abgewiesen. Einzelne Inhalte der NUP II wurden zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückgewiesen. Derzeit läuft noch die Frist zur Einreichung von Beschwerden an das Verwaltungsgericht.
In den Jahren 2021 und 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus Nord die neue Nutzungsplanung II. Damit wurde erstmals eine die gesamte Gemeinde umfassende raumplanerische Grundordnung geschaffen. Der Kanton genehmigte diese Nutzungsplanung mit wenigen Vorbehalten und stützte die Gemeinde insbesondere in der schwierigen Aufgabenstellung der Reduktion der übergrossen Bauzonenreserven.
Weitere wichtige Sachthemen umfassen das neue Baureglement, welches erstmals einheitliche Vorschriften für alle Dörfer festschreibt. Ebenfalls einheitlich geregelt wurden die Sachaspekte des Ortsbildschutzes, der Gestaltung, der Erschliessung sowie des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Gewässerschutzes.
Mit dieser Genehmigung durch den Kanton ist ein wichtiger Meilenstein für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord erreicht.