Winkel ZH, Teilrevision der Nutzungsplanung Zentrumsgebiet
Die Teilrevision der Nutzungsplanung Zentrumsgebiet Winkel wurde am 18. März 2024 von der Gemeindeversammlung mit grossem Mehr festgesetzt. Mit der Verfügung vom 10. Juli 2024 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Teilrevision genehmigt.
Die Teilrevision der Nutzungsplanung Zentrumsgebiet ist Teil eines umfangreichen Planungsprozesses. Mittels Testplanung und daraus entwickeltem Richtprojekt wurden die Grundlagen für die Teilrevision und die Anpassung des öffentlichen Gestaltungsplans Dorfzentrum Winkel geschaffen.
Mit der Teilrevision Zentrumsgebiet werden die rechtskräftigen Zonen für öffentliche Bauten neu einer Zentrumszone zugewiesen. Damit sind die bestehenden und geplanten Nutzweisen im Zentrum zulässig. Im Zuge der Teilrevision hat die STW AG für Raumplanung zudem eine Bedarfsanalyse der Zonen für öffentliche Bauten erstellt und ein Mehrwertgutachten erarbeitet, welches dem Kanton Zürich als Grundlage für die Erhebung des kantonalen Mehrwertausgleichs dient.