Klosters, Genehmigung Teilrevision der Ortsplanung Phase II

Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 15. Januar 2024 (Protokoll Nr. 25/2024) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Klosters anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 beschlossenen Revision der Ortsplanung Phase II mit direkten Korrekturen, Anordnungen, Vorbehalten, Rückweisungen und Anweisungen gestützt auf Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) genehmigt.

Mit der Revision der Ortsplanung Phase II werden die Bestandteile der Nutzungsplanung der Gemeinde Klosters – grundsätzlich ausserhalb der Bauzone – und zusammen mit dem Baugesetz der Gemeinde Klosters, welches zuletzt im Jahr 1995 totalrevidiert wurde - aufgrund der inzwischen zahlreichen angepassten übergeordneten Gesetzgebungen aktualisiert und den Rahmenbedingungen aufgrund von übergeordneten Planungen angepasst. Gleichzeitig wird das Baugesetz der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst.

Die Nutzungsplanung der Gemeinde Klosters besteht inzwischen aus über 23 verschiedenen Revisionen. Die älteste rechtskräftige Planung stammt aus dem Jahr 1993. Im Jahr 2010 startete die Gemeinde Klosters die Überarbeitung der Nutzungsplanung. Der Schwerpunkt dieser Arbeiten lag einerseits in der Überarbeitung und erstmaligen Digitalisierung des Generellen Erschliessungsplanes und andererseits in der Überarbeitung des Zonenplanes insbesondere des Teils Natur und Landschaft. Zusätzlich wurden Überlegungen über Ein- und Rückzonungen im Siedlungsgebiet getätigt. Die Vorlage wurde im Sommer 2012 beim Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht wurde im Frühling 2015 der Gemeinde zugestellt. Innerhalb dieser drei Jahre haben sich diverse Grundlagen, aufgrund der Fertigstellung von massgebenden Strassenprojekten, der Neubeurteilung von Gefahrenzonen und Waldflächen, sowie von neuen Daten der amtlichen Vermessung geändert. Zudem sind übergeordnete Gesetzgebungen in Kraft getreten, so dass die Vorlage von Grund auf überarbeitet werden musste. Insbesondere die Annahme der Zweitwohnungsinitiative sowie das neue Raumplanungsgesetz (RPG 1) haben Auswirkungen auf die Nutzungsplanung der Gemeinde. Speziell die Neuerungen in Bezug auf die Bauzonendimensionierung, die Verdichtungsziele und die Baulandreserven zwingt die Gemeinde vertiefte Gedanken über die künftige Entwicklung zu tätigen.

Mit der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung Phase II hat die Gemeinde Klosters einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht.
Die aktuell laufende Teilrevision der Ortsplanung Phase III beinhaltet schwergewichtig die Zusammenführung der Baugesetze von Klosters und Saas, sowie die Bauzonendimensionierung.

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