Niederweningen: Revidierter Verkehrsrichtplan in Kraft

3. August 2026

In der Gemeinde Niederweningen ist am 4. Juli 2026 der umfassend revidierte Verkehrsplan in Kraft getreten

Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsrichtplans verfügt die Gemeinde Niederweningen über eine wichtige Planungsgrundlage für die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.

Die STW AG hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Schneiter Verkehrsplanung die Gemeinde Niederweningen bei der Gesamtrevision des Verkehrsrichtplans unterstützt.

Die Gemeindeversammlung verabschiedete den Verkehrsrichtplan am 18. September 2025 nach einer intensiven Diskussion über die Einführung von Tempo 30. Die Gemeindeversammlung sprach sich gegen Tempo 30 auf der Kantonsstrasse, jedoch für Tempo 30 auf allen kommunalen Strassen im Bereich des Siedlungsgebiets aus.

Neben dem Temporegime legt der Verkehrsplan auch das kommunale Fuss- und Velowegnetz fest und schafft damit die Grundlage für eine gute fussläufige Durchwegung und sichere Fuss- und Veloverbindungen für den Alltags- und Freizeitverkehr.

Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Sicherung der Fusswegverbindungen in den noch nicht überbauten Entwicklungsgebieten Vorderegg, Grüt und Ebnimüli. Zudem wird ein Begegnungsbereich festgelegt, der die Ortsteile nördlich und südlich der Wehntalerstrasse miteinander verbindet.

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