Region Plessur, Genehmigung des regionalen Richtplans Teil Siedlung

11. September 2025

Der regionale Richtplan Siedlung der Region Plessur wurde von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 19. August 2025 genehmigt. Er ist damit für die Behörden des Kantons verbindlich.

Mit dem regionalen Richtplan Siedlung (RRIP-S) wird die Siedlungsentwicklung der Region Plessur sowie Grösse und Abgrenzung des Siedlungsgebiets überkommunal abgestimmt. Dazu werden Inhalte des regionalen Raumkonzepts planerisch umgesetzt, das Siedlungsgebiet behördenverbindlich festgelegt, die wichtigsten Innenentwicklungsgebiete bezeichnet, Arbeitsgebiete und deren Standortprofile präzisiert und Gebiete für öffentliche Einrichtungen mit überkommunaler Ausstrahlung und publikumsorientierten Nutzungen verortet. Ziel ist eine Siedlungsentwicklung nach Innen und die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.

Die Inhalte des RRIP-S stützen sich auf den kantonalen Richtplan und das regionale Raumkonzept Plessur sowie auf die laufenden Ortsplanungsrevisionen der Regionsgemeinden.

Die Erarbeitung des RRIP-S erfolgte durch die STW AG in regelmässigem Austausch mit der Präsidentenkonferenz der Region, den Gemeinden und dem Amt für Raumentwicklung.

Nach der Mitwirkungsauflage im Jahr 2024 und der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, wurde der Richtplan im Februar 2025 von der Präsidentenkonferenz Plessur beschlossen und zur Genehmigung eingereicht.

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