Rhäzüns, Genehmigung Teilrevision der Ortsplanung «Umsetzung KRL / Antennenanlagen»

7. April 2025

Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 18. März 2025 die von den Stimmberechtig­ten der Gemeinde Rhäzüns anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Umsetzung KRL / Antennenanlagen» genehmigt.

Die Gemeinde Rhäzüns hat in den Jahren 2017 / 2018 ein kommunales räumliches Leitbild (KRL) erarbeitet und an der Gemeindeversammlung vom 30. August 2018 beschlossen. Damit hat die Gemeinde die strategische Ausrichtung ihrer angestrebten räumlichen Entwicklung bestimmt und die konzeptionelle Grundlage für die künftige Nutzungsplanung geschaffen.

Gestützt auf das KRL hat die Gemeinde Rhäzüns seit dem Frühjahr 2020 die Teilrevision der Ortsplanung und damit die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der Zielsetzungen des KRL ausgearbeitet. Dabei sind insbesondere die Bauzonen überprüft und das Baugesetz angepasst worden. Im Baugesetz sind Bestimmungen zur Bauland­verfügbarkeit und zur Mehrwertabgabe aufge­nommen worden sowie neue Regelungen für Mobilfunkanlagen. Im Weiteren sind der Generelle Gestaltungsplan und der Generelle Erschliessungsplan überprüft und revidiert worden.

Mit der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung «Umsetzung KRL / Antennen­anlagen» hat die Gemeinde Rhäzüns einen wichtigen Meilenstein für die angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren erreicht. Durch die Um- und Aufzonungen östlich der Bahnlinie im Gebiet Quadra und in den gut erschlossenen Wohngebieten werden neue Bauzonenkapazitäten geschaffen, sodass der prognostizierte Bevölkerungswachstum in den nächsten 15 Jahren im bestehenden Siedlungsgebiet aufgenommen werden kann.

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