Rongellen, Erlass Totalrevision der Ortsplanung
Die Gemeindeversammlung Rongellen hat am 13.05.2022 die Totalrevision der Ortsplanung ohne Gegenstimme erlassen. Anschliessend konnte das Dossier am 25.05.2022 dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.
Die STW AG für Raumplanung darf die Gemeinde Rongellen seit ungefähr zwei Jahren bei ihrer zukünftigen planerischen Ausrichtung beraten. Nach der Erarbeitung eines kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) zwischen 2019 und 2020 steht seit dem Herbst 2020 die Totalrevision der Ortsplanung und damit die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der gefassten Leitsätze für die räumliche Entwicklung, sowie die Umsetzung weiterer übergeordneter Gesetzgebungen und des Kantonalen Richtplans an. Dabei werden die Bauzonen bedarfsgerecht ausgeschieden, das ortstypische Bauen gefördert und die neuen Anforderungen aus dem Bundes- respektive dem kantonalen Recht betreffend den Regelungen der Mehrwertabgabe und der Baulandmobilisierung umgesetzt.
Die dafür überarbeiteten Planungsinstrumente (Baugesetz, Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan und Genereller Erschliessungsplan) wurden nach Erarbeitung durch den Gemeindevorstand in den Monaten von Januar bis Oktober 2021 bei den kantonalen Fachstellen vorgeprüft und anschliessend durch den Gemeindevorstand teilweise überarbeitet. Im Winter 2021/2022 wurde die öffentliche Mitwirkungsauflage durchgeführt und die Bevölkerung wurde zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die eingegangenen Mitwirkungseingaben haben dazu geführt, dass die Ortsplanung noch einmal weiterentwickelt werden konnte. Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13.05.2022 konnte die revidierte Ortsplanung dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden. Damit konnte die intensive Phase der Totalrevision erfolgreich abgeschlossen werden.