Rongellen, Genehmigung Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Gemeindeversammlung Rongellen hat am 13.05.2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung erlassen. Die Regierung des Kantons Graubünden hat nun mit Entscheid vom 30.05.2023 die Genehmigung genehmigt.

Die STW AG für Raumplanung darf die Gemeinde Rongellen seit ungefähr drei Jahren bei ihrer zukünftigen planerischen Ausrichtung beraten. Nach der Erarbeitung eines kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) zwischen 2019 und 2020 stand seit dem Herbst 2020 die Gesamtrevision der Ortsplanung und damit die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der gefassten Leitsätze für die räumliche Entwicklung, sowie die Umsetzung weiterer übergeordneter Gesetzgebungen und des Kantonalen Richtplans an. Dabei werden die Bauzonen bedarfsgerecht ausgeschieden, das ortstypische Bauen gefördert und die neuen Anforderungen aus dem Bundes- respektive dem kantonalen Recht betreffend den Regelungen der Mehrwertabgabe und der Baulandmobilisierung umgesetzt.

Die dafür überarbeiteten Planungsinstrumente (Baugesetz, Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan und Genereller Erschliessungsplan) wurden mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13.05.2022 erlassen und darauf dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Nach rund einem Jahr Genehmigungsverfahren hat die Regierung des Kantons Graubünden nun die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Besonders erfreulich für die Gemeinde Rongellen und die STW AG für Raumplanung: Die Regierung hat die Gemeinde im Rahmen der Genehmigung mit einer Kleinstausnahme in sämtlichen Festlegungen gestützt und die Planungsinstrumente ohne Korrekturen genehmigt. Ebenfalls erfreulich ist, dass aus der Bevölkerung keine Beschwerden zur Planung eingegangen sind. Ein Antrag der Umweltschutzorganisation betreffend der Ausscheidung der Naturschutzzonen wurde von der Regierung im Sinne der Gemeinde abgewiesen. Wir danken der Gemeinde Rongellen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit.

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