Trin: Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung

20. März 2026

Die von der STW AG erarbeitete Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trin wurde am 5. März 2026 von der Regierung des Kantons Graubünden genehmigt.

Damit liegt nun eine eigentümerverbindliche Ortsplanung vor, welche die Boden- und Raumnutzung für die kommenden 15 Jahre koordiniert und sichert.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung setzt die Gemeinde Trin die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Planungsinstrumente um. Gleichzeitig werden die Leitsätze des kommunalen räumlichen Leitbilds verbindlich verankert. Damit schafft die Gemeinde eine solide Grundlage für die bauliche Entwicklung der kommenden 10 bis 15 Jahre.

Zentrale Elemente der Revision sind die Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit sowie die Erhebung der Mehrwertabgabe. Deren Erträge fliessen in einen Fonds, aus dem Entschädigungen und raumplanerische Massnahmen finanziert werden können.

Weitere Schwerpunkte bilden gezielte Um- und Aufzonungen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen sowie die Modernisierung des Baugesetzes. Letztere dient der Vereinfachung von Regelungen und der Erhöhung der Rechtssicherheit.

 

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