Thusis Kernentwicklung

„Thusis ist als Ort einmalig. Dies gilt es zu erkennen, in den wesentlichen Bestandteilen zu bewahren, durch Ergänzung zu stärken, zu transformieren und zu entwickeln.“ (Schlussbericht Kernentwicklung Thusis)

Im Rahmen einer umfassenden Untersuchung zur Kernentwicklung Thusis, welche durch die Bevölkerungsinitiative Avanti lanciert wurde, wurden auf der Grundlage umfangreicher städtebaulicher Studien und Testprojektierungen Konzeptansätze für eine zukunftsfähige Entwicklung des Ortskerns erarbeitet.

Die Konzeptansätze konzentrieren sich dabei auf das Entwicklungspotenzial des Kerngebiets und der direkt angrenzenden Siedlungsteile. Sie verfolgen insbesondere die Stärkung der identitätsstiftenden Merkmale des Ortes, dies in verschiedenen thematischen Bereichen wie z.B. der Nutzung, der Erschliessung oder dem Raum selbst. Eine grosse Herausforderung bestand darin, einen geeigneten Mittelweg im Spannungsfeld zwischen Ausprägung und Harmonisierung zu finden. Für einen Teil des Kerngebiets, das Neudorf, erfolgte zudem eine Testprojektierung. Für diesen zukunftsträchtigsten Teil des Kerngebietes konnte mittels Visualisierung aufgezeigt werden, wie eine differenzierte städtische Verdichtung in der Vertikalen umgesetzt werden kann.
Um die gewünschten Entwicklungen zu erreichen und zukünftig eine Balance zwischen Erhalten und Erneuern zu sichern, soll im Neudorf das durchmischte Wohnen als Basis für die Gewerbevielfalt gestärkt werden. Auch aktualisierte und erweiterte Schutz- und Qualitätsgaranten, ein massgeschneidertes Regelwerk für das Neudorf und Sofortmassnahmen als Übergangsregelung sollen dazu beitragen, die gewünschte zukünftige Entwicklung zu erreichen und diese zu erhalten.

Der Schlussbericht zum Projekt „Kernentwicklung“ wurde im Sommer 2018 vom Gemeinderat gutgeheissen. Die unabhängige Kommission „Kernentwicklung“ als Projekt-Initiant sowie die Bewohner des Dorfkerns wurden im Rahmen von Informationsanlässen über das Projekt informiert.

Wesentliche Ergebnisse des Projektes Kernentwicklung flossen in das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ein und werden im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung eigentümerverbindlich umgesetzt.

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